Der Restpostenhandel ist eine häufige Art, damit Sie Waren zu günstigen Preisen erhalten können. Unter Restposten versteht man, dass es sich bei der Ware um ein Auslaufmodell handelt, das nicht mehr produziert wird und somit in den Restpostenhandel übergeht. Es kann aber auch sein, dass es sich bei dem Produkt um eine neue Aufmachung handelt. Das heißt, die Verpackung wurde neu designet und dadurch wird es im Restpostenhandel günstig angeboten.
Bei der Insolvenzauktion bieten sich zwei Varianten an. Entweder Sie sind Wiederverkäufer und kaufen die Ware in der Verpackungseinheit, wie diese angeboten wird, oder wenn Sie Konsument sind, dann haben Sie die Möglichkeit, die Produkte auch einzeln bei einer Insolvenzauktion zu erstehen. Dabei sollten Sie aber bei der Insolvenzauktion darauf achten, in welcher Verpackungseinheit die Produkte angebeben sind, sonst könnten Sie böse Überraschungen erleben. Die Insolvenzauktion findet dann statt, wenn das vertreibende Unternehmen den Konkurs angemeldet hat und das Lager zu günstigen Preisen räumen will.
Beim Restposten ersteigern gilt die gleiche Vorsichtsmaßnahme, wie bei der Insolvenzauktion, doch hierbei handelt sich um Waren, wie beim Restpostenhandel, also um Auslaufware oder Ware, die eine neue Verpackung bekommt. Durch Restposten ersteigern wird ein Grundpreis ausgerufen, den Sie als Mitbieter mit anderen Interessenten erhöhen.
